Abendmahl mit Kindern

  • Zulassung von Kindern zum Abendmahl
    Nach einer langen Vorbereitung und Auseinandersetzung mit dem Thema hat der Kirchenvorstand unserer Gemeinde im Frühjahr 2010 einstimmig beschlossen, Kinder ohne Altersbeschränkung zur Abendmahlsfeier zuzulassen, bzw. einzuladen. Dies entspricht der christlichenTradition bis zum 13. Jahrhundert; bis dahin waren selbstverständlich alle Getauften zum Abendmahl eingeladen. Erst damals haben die Kirchen des Abendlandes eine Altersrenze gezogen. Seit der Reformation war das Abendmahl bei uns dann an die Konfirmation gebunden. In den östlichen Kirchen ist bis heute die Zulassung mit der Taufe (auch bei Kindern) üblich. Die Entscheidung über die Teilnahme liegt bei den Eltern.

  • Die Bedeutung des Abendmahls ist ja nicht ab einem gewissen Alter zu begreifen. Vielmehr geht es um ein Erleben der Zuwendung und Liebe Gottes durch die Gemeinschaft mit Jesus Christus in Brot und Wein. Das kann jede und jeder, der entsprechend hingeführt wird – unabhängig vom Alter – erfahren: Gemeinschaft mit Gott, Freude, Liebe, Vergebung, Zuspruch und Gemeinschaft untereinander. Wie das geschieht –„in, mit und unter Brot und Wein“ können wir als Erwachsene ja auch nicht letztgültig erklären. Dass darin Jesus unter uns ist, glauben wir und das kann man gemeinsam feiern, einüben und erleben.

  • Was man beim Abendmahl „wissen“ sollte
    Wer zum Abendmahl geht, wird nicht auf sein „Wissen“ um die Bedeutung geprüft; aber er oder sie – ob Kind oder Erwachsener – soll etwas davon ahnen, dass Brot und Wein uns Zeichen und Unterpfand der Gemeinschaft mit Jesus, Gott und dem Nächsten sind.

  • Alle können mitfeiern
    Damit alle, die das möchten, am Abendmahl teilhaben können, gibt es bei uns zur Hostie nicht nur den Kelch mit Wein, sondern auch immer einen Kelch mit Traubensaft. Den erhalten alle Kinder bis zur Konfirmation; natürlich aber auch Erwachsene auf Wunsch; geben Sie denjenigen, die den Kelch austeilen, bitte ein Zeichen