Zusammensetzung des Kirchenvorstands

Der Kirchenvorstand ist das Leitungsgremium der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde nach außen – der Pfarrer/ die Pfarrerin führt dabei die Rechtsgeschäfte – im Auftrag des Kirchenvorstands. Das Gremium entscheidet über Gottesdienste, Gruppen, Kreise, Instandhaltung und Nutzung der Gebäude, die Finanzen und die Anstellung des Personals. Es ist aller Ehren wert, was die Mitglieder hier ehrenamtlich leisten und wofür sie Verantwortung übernehmen!
Nach der Anzahl der Gemeindeglieder bemisst sich die Zahl der Kirchenvorstände. In Plech sind es 8 gewählte und zwei berufene stimmberechtigte Mitglieder. Stimmberechtigt ist zudem der Pfarrer/ die Pfarrerin. Dazu kommen (ohne Stimmrecht) die „Ersatzleute“; diese sind in unserer Gemeinde völlig in die Arbeit eingebunden. Es wäre jammerschade deren Erfahrung und Kompetenz nur für Notfälle, als „Ersatz“ anzusehen. Die Amtsperiode dauert 6 Jahre. Der Kirchenvorstand trifft sich einmal im Monat. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich; Personalentscheidungen werden in einem nicht-öffentlichen teil behandelt.